Arbeitsrecht – horak Rechtsanwälte, Hannover

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Praktikum

Arbeiten im Praktikum

Bevor sich ein Berufseinsteiger mit einem Arbeitsvertrag bindet, kann er zunächst mit einem Praktikum in ein Unternehmen hineinschnuppern.

Ziel eines Praktikums soll sein, erworbene theoretische Kenntnisse in praktischer Mitarbeit in einem Unternehmen zu vertiefen.

Rechtsanwältin Karoline Behrend

Durch die Arbeit eines Praktikanten kann ein Unternehmen genauso wie bei einem Angestellten wirtschaftlich profitieren. Trotzdem zahlen nur wenige Arbeitgeber etwas für ein Praktikum.

Praktikanten, die ihr Praktikum nicht im Rahmen einer Ausbildung absolvieren, fallen unter das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese Praktikanten haben zwar Anspruch auf eine angemessene Bezahlung, fordern diese jedoch erfahrungsgemäß nicht immer ein.

Praktika sind nicht Sozialversicherungspflichtig. Deckt das Praktikum die Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule jedoch nicht ab, so kann es sozialversicherungspflichtig werden.

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