Arbeitsrecht – horak Rechtsanwälte, Hannover

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Arbeitsschutz

Vorschriften zum Arbeitsschutzgesetz

Das Thema Arbeitsschutz richtet sich nach den jeweiligen Arbeitsgebieten. Von dem Umgang mit Chemikalien über Lärmbelastung bis hin zum Anheben von schweren Lasten können Arbeitnehmer einer breiten Palette von Gefahren begegnen.

Der Arbeitgeber ist im Rahmen des Arbeitsschutzgesetz grundsätzlich zu folgenden Punkten verpflichtet:

  • Beurteilung der Gefährdungen
  • Ergreifung von Gegenmaßnahmen
  • Dokumentation von Gefährdungsbeurteilung

Ein hohes Unfallrisiko erfordert entsprechende Sicherheitsmaßnahmen.

Sozialer Arbeitsschutz

Unter sozialem Arbeitsschutz versteht man den Schutz von Jugendlichen, werdenden und stillenden Müttern sowie Schwerbehinderten. Die außergewöhnliche körperliche und geistige Konstitution erfordert den Schutz vor individuellen Gefahren ihres Arbeitsplatzes. Diese Personengruppen soll der Arbeitgeber demzufolge besonders schützen.

Der soziale Arbeitsschutz findet sich in verschiedenen Regelwerken, wie im Mutterschutzgesetz, im Jugendarbeitsschutzgesetz oder im Sozialgesetzbuch für Schwerbehinderte. > Sonderregelungen für Personengruppen

Arbeitssicherheit in Gesetzen

Arbeitssicherheit ist in verschiedenen Gesetzen geregelt:

  • Arbeits­schutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeits­sicherheits­gesetz (ASiG)
  • Betriebs­verfassungs­gesetz (BetrVG)

Arbeits­schutzgesetz

Das Gesetz behandelt die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Zweck ist die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit. Das Arbeits­schutzgesetz regelt Gefahren, die vom Arbeitgeber ausgehen. Arbeits­schutz­ver­ordnung ordnen dabei verschiedene Maßnahmen an. Ziel von Verordnungen ist, dass das Risiken bei der Arbeit zu minimieren.

Arbeits­sicherheits­gesetz

Der Arbeitgeber ist verpflichtet Betriebsärzten bereit zu stellen. Außerdem sollten Sicherheits­ingenieuren und Fach­kräften für Arbeits­sicherheit im Betrieb im Einsatz sein. Oberstes Ziel ist der Arbeitsschutz und die Unfall­verhütung.

Betriebs­verfassungs­gesetz

Das Betriebs­verfassungs­gesetz schreibt vor, dass die Umsetzung von Gefähr­dungs­beur­tei­lungen, Prä­ven­tions­maßnahmen, Wirksamkeits­kontrollen und die Dokumentations­pflicht in Betriebs­vereinbarungen geregelt wird. Betriebe mit Betriebsräten haben eine Aufsichts- und Mitbestimmungs­pflicht der Mitarbeiter­vertretungen.

Auseinandersetzungen rund um die Arbeit. Wir können Sie unterstützen als Rechtsbeistand.

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