Die Betriebsverfassung regelt die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat. Die Betriebsverfassung beruht auf dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Arbeitsrecht – horak Rechtsanwälte, Hannover
Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, kollektives Arbeitsvertrag, Mitbestimmung, Betriebsrat, Betriebsvereinbarung, Abmahnung, Kündigung, Zeugnis, Arbeitsentgelt, Urlaubsanspruch, Homeoffice, Kündigungsgrund, Kündigungsfrist, Aufhebungsvertrag, geringfügige Beschäftigung, Ausbildungsvertrag
Die Betriebsverfassung regelt die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat. Die Betriebsverfassung beruht auf dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).