Arbeitsrecht mit Arbeitsgesetz regeln
Im Arbeitsgesetz regelt der Gesetzgeber die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitgebern und deren Arbeitnehmern. Außerdem dient das Gesetz dem Arbeitnehmerschutz. Alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbstständigen, abhängigen Erwerbsarbeit hat der Gesetzgeber darin gebündelt.