Arbeitsrecht – horak Rechtsanwälte, Hannover

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Betriebsänderung & Betriebsübergang

Ob ein Betrieb wesentliche Veränderungen in seiner Struktur erfährt oder sogar ein Inhaberwechseln bevorsteht, dies hat immer elementare Auswirkungen auf die die Belegschaft.

Betriebsübergang

Wenn ein Unternehmer nicht mehr in der Lage ist, seinen Betrieb weiter zu führen oder dies nicht mehr will, so kann er ihn verkaufen. Wenn ein Betrieb also dann durch ein Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber übergeht, sprechen wir von einem Betriebsübergang. Voraussetzung ist, dass die bestehende wirtschaftliche Einheit, die beim bisherigen Inhaber vorherrschte, auf den neuen Inhaber übergeht. Die Identität muss gewahrt bleiben.

Ein Betriebsübergang selbst stellt noch keine Betriebsänderung dar. Eine Betriebsänderung tritt anschließend erst ein im Kontext eines Betriebsübergangs ein. Dabei kommt es beispielsweise zu Maßnahmen, wie der Zusammenlegung von Betrieben oder der Betriebsspaltung.

Betriebsänderung

Eine Betriebsänderung bedeutet, dass der Arbeitgeber die Strukturen eines Betriebes erheblich verändert. Von der Verlegung des Betriebs über die Auflösung bis zum Zusammenschluss von Betriebsteilen kann eine Veränderung viele Gesichter haben. Aber auch die Einführung neuer Arbeitsmethoden und Arbeitsabläufe kann eine elementare Betriebsänderung auslösen. Kündigungen, Versetzungen oder Umschulungen können die Folge sein.

Bei einer Betriebsänderungen gewinnt der Sozialplan an Bedeutung.

Die gegensätzlichen Positionen auf Arbeitgeber- und auf Arbeitnehmerseite erschwert es oft ein für beide Seiten zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen. Wir begleiten Sie darum gerne bei der Aushandlung von Sozialplänen.

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