Arbeitsrecht – horak Rechtsanwälte, Hannover

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Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag gestalten

In einem Arbeitsvertrag werden die Rechte und Pflichten eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer formuliert.

Folgende Punkte gehören in einen Arbeitsvertrag:

Was

Beschreibung der Aufgaben, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zuweisen kann

Wo

Definition des Ortes, an dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer einsetzen kann

Wann

Festsetzung der Arbeitzeiten des Arbeitnehmers
> mehr

Wie lange

Auskunft über die Kündigungsfristen und eventuell über eine Befristung des Arbeitsvertrages > mehr

Der Arbeitsvertrag unterliegt ferner auch gesetzlichen, betrieblichen und ggfs tariflichen Regelungen.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Form und Inhalt des Arbeitsvertrages

Laut des Nachweisgesetzes hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine schriftliche Zusammenfassung der Vertragsbedingungen auszuhändigen. Dies muss spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Arbeitsbeginn geschehen. Das Arbeitsverhältnis ist aber auch ohne die schriftliche Zusammenfassung rechtswirksam.

Mündliche und schriftliche Form

Allgemein sind schriftliche Verträge üblich. Mündliche Vereinbarungen sind jedoch auch rechtswirksam. Eine Befristung des Arbeitsvertrages ist dagegen nur in schriftlicher Form rechtswirksam. > mehr zum befristeten Arbeitsvertrag

Inhalte des Arbeitsvertrages

  • Name und Anschrift des Arbeitnehmers
  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses (befristet oder unbefristet) > Beschäftigungsmodelle
  • Arbeitsort (ist der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig, so muss ein Hinweis im Vertrag existieren, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt wird)
  • Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit des Arbeitnehmers (kurze Charakterisierung)
  • Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich Zuschläge, Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen genauso wie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit > Lohn und Gehalt
  • vereinbarte Arbeitszeit > Arbeitszeit
  • Urlaubsanspruch (die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs) > Urlaub
  • Fristen bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses > Kündigungsfristen
  • Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen, welche für das Arbeitsverhältnis gelten.
  • optional Zusatz für geringfügige Beschäftigungen > Geringfügige Beschäftigung
  • optional Zusatz für Auslandsaufenthalt > Auslandsaufenthalt

Fristen

Für die Zusammenfassung der Tätigkeiten, des Arbeitsvertrages sieht der Gesetzgeber eine Frist von einem Monat vor.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages!

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