Sonderregelungen für Personengruppen
Verschiedene Personengruppen schützt der Gesetzgeber mit Sonderregelungen. Folgende Gruppen unterliegen beispielsweise speziellen Rechten oder Pflichten:
Arbeitsrecht – horak Rechtsanwälte, Hannover
Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, kollektives Arbeitsvertrag, Mitbestimmung, Betriebsrat, Betriebsvereinbarung, Abmahnung, Kündigung, Zeugnis, Arbeitsentgelt, Urlaubsanspruch, Homeoffice, Kündigungsgrund, Kündigungsfrist, Aufhebungsvertrag, geringfügige Beschäftigung, Ausbildungsvertrag
Verschiedene Personengruppen schützt der Gesetzgeber mit Sonderregelungen. Folgende Gruppen unterliegen beispielsweise speziellen Rechten oder Pflichten:
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