Arbeitsrecht – horak Rechtsanwälte, Hannover

Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, kollektives Arbeitsvertrag, Mitbestimmung, Betriebsrat, Betriebsvereinbarung, Abmahnung, Kündigung, Zeugnis, Arbeitsentgelt, Urlaubsanspruch, Homeoffice, Kündigungsgrund, Kündigungsfrist, Aufhebungsvertrag, geringfügige Beschäftigung, Ausbildungsvertrag

Auslandsaufenthalt

Aufenthalt im Ausland planen

Bei mindestens einem Monat Auslandsaufenthalt, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vor der Abreise folgendes schriftlich bestätigen:

Dauer

Dauer der Tätigkeit im Ausland

Währung

Währung des Arbeitsentgelts

Entgelt

Zusätzliches Arbeitsentgelt für den Auslandsaufenthalt und die entsprechenden zusätzlichen Leistungen

Rückkehr

Vereinbarte Bedingungen für die Rückkehr des Arbeitnehmers

Nach oben scrollen