Aufenthalt im Ausland planen
Bei mindestens einem Monat Auslandsaufenthalt, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vor der Abreise folgendes schriftlich bestätigen:
Dauer
Dauer der Tätigkeit im Ausland
Währung
Währung des Arbeitsentgelts
Entgelt
Zusätzliches Arbeitsentgelt für den Auslandsaufenthalt und die entsprechenden zusätzlichen Leistungen
Rückkehr
Vereinbarte Bedingungen für die Rückkehr des Arbeitnehmers