Arbeitsrecht – horak Rechtsanwälte, Hannover

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Arbeitszeit

Arbeitszeit einhalten

Arbeitsbeginn und -ende, Pausen und die Stundenverteilung auf die Woche werden im Arbeitsvertrag festgelegt.

Tägliche Arbeitszeit

Das Arbeitszeitgesetz schreibt eine maximale Arbeitszeit pro Tag von acht Stunden vor. Diese Zeit kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Voraussetzung: in sechs Kalendermonaten (24 Wochen) werden durchschnittlich acht Stunden am Tag nicht überschritten.

Pausen und Ruhezeiten

Laut Arbeitszeitgesetz gilt folgende Pausenregelung:

ArbeitszeitPausenzeit
ab 6 Stunden30 Minuten
ab 9 Stunden45 Minuten

Die Pausen können in Abschnitten genommen werden. Eine 30-Minuten-Pause kann also in 2 x 15 Minuten aufgeteilt werden. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen. An Sonn- und Feiertagen dürfen Arbeitnehmer nicht beschäftigt werden. Es gibt Ausnahmen.

Jugendschutz

Laut Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht mehr als acht Stunden täglich (max. 40 Stunden wöchentlich) arbeiten. Für den Unterricht in der Berufsschule muss der Arbeitgeber den Jugendlichen von der Arbeit befreien. > mehr zum Jugendarbeitsschutz

Für sie gelten folgende Pausenzeiten:

ArbeitszeitPausenzeit
ab 4,5 Stunden30 Minuten
ab 6 Stunden60 Minuten

Mutterschutz

Folgende Arbeitszeit ist für werdende und stillende Mütter verboten:

  • Mehrarbeit
  • Nachtarbeit (20 – 6 Uhr)
  • Arbeit an Sonn- und Feiertagen

> mehr zu Schwangere und Mütter

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