Form und Inhalt eines Zeugnis
Der Beurteilende stellt ein schriftliches Zeugnis aus. Dabei gibt es zwei Arten von Zeugnissen: ein Einfaches Zeugnis und ein Qualifiziertes Zeugnis. Erfahren Sie im Folgenden, was in ein Zeugnis rein gehört und was nicht.
Ein „Einfaches Zeugnis“ enthält | .. soll nicht enthalten |
---|---|
Personenangaben | Geburtsdatum* |
akademischer Grad | Adresse |
Darstellung über die Art der Beschäftigung (anschauliche und allgemein verständlich) | Unterbrechungen durch Urlaub und Krankheit |
Arbeitsplatzbeschreibung | Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses* |
Leitungsbefugnisse, Art und Dauer | „Zeugnissprache“ > Zeugnissprache |
besonderer Vollmachten (z.b. Prokura), Dauer | |
absolvierte Fortbildungen |
* außer, der Arbeitnehmer wünscht es
Ein „Qualifiziertes Zeugnis“ enthält zusätzlich | … außerdem (optional) |
---|---|
Angaben zum Verhalten im Betrieb | Arbeitsbereitschaft |
Führungsqualitäten | Arbeitserfolg |
Arbeitsleistung | Fachkenntnisse |
Arbeitsorganisation (Ökonomie) | |
Arbeitsqualität (Güte) | |
Arbeitsumfang | |
Ausdrucksvermögen | |
Verhandlungsgeschick usw. |
Wir stellen Ihnen in unserem Downloadbereich kostenlose Muster zur Verfügung.
Der Arbeitgeber muss sich dabei auf die gesamten Leistungen des Arbeitsverhältnisses beziehen. Er darf sich nicht auf einzelne positive oder negative Phasen konzentrieren.
Auf Zusätze wie Glückwünsche oder Kondolationen hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch im Zeugnis. Es liegt im Ermessen des Ausstellers, ob er dem Arbeitnehmer Glück wünscht oder den Abschied bedauert.
Die Ausstellung des „Qualifizierten Zeugnisses“ ist nur auf Verlangen des Arbeitnehmers erlaubt.
Schalten Sie einen Anwalt ein, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber ein „Qualifiziertes Zeugnis“ gegen Ihren Willen ausstellt!
Bei leitenden Mitarbeitern, die der Geschäftsführung direkt unterstellt waren, hat ein Mitglied der Geschäftsleitung das Zeugnis zu unterzeichnen. Die Position des Unterzeichnenden als Mitglied der Geschäftsleitung muss dabei eindeutig hervorgehen.