Arbeitsrecht – horak Rechtsanwälte, Hannover

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Altersteilzeit

Arbeiten in Altersteilzeit

Ab 63 können Arbeitnehmer Altersteilzeit beantragen. Voraussetzung: der Arbeitnehmer muss innerhalb der letzten 5 Jahre (1080 Kalendertage) vor der Altersteilzeit versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Altersteilzeit ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sie verschafft älteren Arbeitnehmern einen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand.

Passen Sie auf, dass die Altersteilzeit nicht in der Arbeitslosigkeit endet! Achten Sie darauf, dass Sie anschließend Anspruch auf Renten haben.

Rechtsanwalt Andreas Friedlein

Altersteilzeit-Modelle

Modell 1

Arbeitszeit und -entgelt werden um 50% reduziert

Modell 2 (Blockmodell)

Nach einer Zeitspanne in der die Arbeitszeit NICHT reduziert wird, folgt eine Freistellung, das Arbeitsentgelt beträgt in beiden Zeiträumen 50%.

Lassen Sie sich beraten, ob für Sie ein Arbeitszeitmodell in Frage kommt!

Altersgrenze

Ab dem Jahrgang 1949 ist eine vorzeitige Altersrente ab dem 63. Lebensjahr möglich. Bei Altersteilzeitverträgen seit dem 01.01.2004 ist zu berücksichtigen, dass ab dem Jahr 2006 die Altersgrenze für die vorzeitige Altersrente nach Altersteilzeit von 60 auf 63 Jahre angehoben wurde. Diese Anhebung erfolgt für die Übergangs-Jahrgänge 1946-1948 in monatlichen Schritten.

Rentenversicherungsbeiträge

Der Arbeitgeber muss während der Altersteilzeit zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, damit die Rente nicht zu knapp ausfällt. Die Zahlungen haben in Höhe des Beitrags zu erfolgen, der auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90% des bisherigen Arbeitsentgelts und dem Arbeitsentgelt während der Altersteilzeit entfällt. Höchstgrenze ist die rentenversicherungsrechtliche Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Jahres. Um eine Minderung der Altersrente zu vermeiden, können Arbeitnehmer zusätzliche Beiträge zahlen.

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