Arbeitsrecht – horak Rechtsanwälte, Hannover

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Kündigungsschutzgesetz

Kündigungsschutzgesetz einhalten

Die Arbeitnehmer genießen Schutz durch das Kündigungsschutzgesetz. Hält sich der Arbeitgeber nicht an dieses Gesetz, so kann der Arbeitnehmer gegen ihn klagen. Das Arbeitsgericht prüft dann, ob eine Kündigung rechtswirksam ist. Arbeitnehmer können sich aber nur dann auf das Kündigungsschutzgesetz berufen, wenn sie dieses auch in Anspruch nehmen können.

Arbeitnehmer eines Betriebes mit weniger als zehn Arbeitnehmern fallen beispielweise nicht unter das Kündigungsschutzgesetz.

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