Vorschriften zum Arbeitsschutzgesetz
Das Thema Arbeitsschutz richtet sich nach den jeweiligen Arbeitsgebieten. Von dem Umgang mit Chemikalien über Lärmbelastung bis hin zum Anheben von schweren Lasten können Arbeitnehmer einer breiten Palette von Gefahren begegnen.
Der Arbeitgeber ist im Rahmen des Arbeitsschutzgesetz grundsätzlich zu folgenden Punkten verpflichtet:
- Beurteilung der Gefährdungen
- Ergreifung von Gegenmaßnahmen
- Dokumentation von Gefährdungsbeurteilung
Ein hohes Unfallrisiko erfordert entsprechende Sicherheitsmaßnahmen.
Sozialer Arbeitsschutz
Unter sozialem Arbeitsschutz versteht man den Schutz von Jugendlichen, werdenden und stillenden Müttern sowie Schwerbehinderten. Die außergewöhnliche körperliche und geistige Konstitution erfordert den Schutz vor individuellen Gefahren ihres Arbeitsplatzes. Diese Personengruppen soll der Arbeitgeber demzufolge besonders schützen.
Der soziale Arbeitsschutz findet sich in verschiedenen Regelwerken, wie im Mutterschutzgesetz, im Jugendarbeitsschutzgesetz oder im Sozialgesetzbuch für Schwerbehinderte. > Sonderregelungen für Personengruppen
Arbeitssicherheit in Gesetzen
Arbeitssicherheit ist in verschiedenen Gesetzen geregelt:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Arbeitsschutzgesetz
Das Gesetz behandelt die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Zweck ist die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit. Das Arbeitsschutzgesetz regelt Gefahren, die vom Arbeitgeber ausgehen. Arbeitsschutzverordnung ordnen dabei verschiedene Maßnahmen an. Ziel von Verordnungen ist, dass das Risiken bei der Arbeit zu minimieren.
Arbeitssicherheitsgesetz
Der Arbeitgeber ist verpflichtet Betriebsärzten bereit zu stellen. Außerdem sollten Sicherheitsingenieuren und Fachkräften für Arbeitssicherheit im Betrieb im Einsatz sein. Oberstes Ziel ist der Arbeitsschutz und die Unfallverhütung.
Betriebsverfassungsgesetz
Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt vor, dass die Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen, Präventionsmaßnahmen, Wirksamkeitskontrollen und die Dokumentationspflicht in Betriebsvereinbarungen geregelt wird. Betriebe mit Betriebsräten haben eine Aufsichts- und Mitbestimmungspflicht der Mitarbeitervertretungen.