Arbeitsrecht – horak Rechtsanwälte, Hannover

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Geringfügige Beschäftigung

Minijob, Midijob, Ferienjob – arbeiten in geringfügiger Beschäftigung

Geringfügige und kurzfristige Beschäftigung sind begrenzt. Folgende Beschäftigungen gehören zu den geringfügigen Beschäftigungen:

Minijob

Der Minijob ist eine Form der geringfügigen Beschäftigung.

Arbeitet jemand zu einem geringen Lohn oder nur für eine kurze Zeit in einem Unternehmen, so kann es sich um einen Minijob handeln. Unter Minijob versteht man nämlich sowohl geringfügig entlohnte Beschäftigungen als auch kurzfristige Beschäftigungen.

Der Minijob in Form einer geringfügigen Entlohnung geht bis zu einem Verdienst von maximal 400 Euro pro Monat. Die Arbeitszeiten haben keine Bedeutung.

Ist die Beschäftigung kurzfristig, ist die Arbeitszeit auf maximal 2 Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt. Der Verdienst hat keine Bedeutung. 

Mehrere Minijobs nebeneinander sind möglich, allerdings darf die Summer der Jobs das Gehalt von 400 Euro pro Monat nicht überschreiten oder die 50 Arbeitstage. Überschreitet ein Arbeitnehmer die Grenzen, so muss er Abgaben leisten.

Arbeitnehmer müssen im Minijob keine Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- oder Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet Versicherungspauschalen zu zahlen.

Midijob

Der Midijob ist eine Variante der geringfügigen Beschäftigung. Der Arbeitnehmer, der in einem Midijob arbeitet, bewegt sich zwischen einem Monatslohn von 400,01 bis 800 Euro. Ab 400 Euro Monatslohn muss der Arbeitnehmer Sozialabgaben leisten.

Für geringfügige Beschäftigungen ist folgender Hinweis im Arbeitsvertrag notwendig:

„Der Arbeitnehmer wird darauf hingewiesen, dass er in der gesetzlichen Rentenversicherung die Stellung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers erwerben kann, wenn er nach § 5 Abs. 2 Satz 2 des SGB VI auf die Versicherungsfreiheit durch Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber verzichtet.“

Ferienjob (kurzfristiges Beschäftigungsmodell)

Zu den kurzfristigen Beschäftigungsmodellen zählen neben Ferienjobs auch Saisontätigkeiten oder eine Krankheitsvertretung. > mehr zum Ferienjob

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