Arbeitsrecht – horak Rechtsanwälte, Hannover

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Außerordentliche Kündigung

Außerordentlich kündigen

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können außerordentlich kündigen. Mit einer außerordentlichen Kündigungen können Sie das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist beendigen.

Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung ist ein wichtiger Grund. Erkennt der Kündigende diesen Grund, so muss er die Kündigung schnellstens aussprechen. > Kündigungsgründe

Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung

Damit eine außerordentliche Kündigung rechtlich wirksam werden kann, sollte der Kündigende folgende Punkte beachten:

Frist einhalten

Der Kündigende muss die außerordentliche Kündigung binnen zwei Wochen nach Erkennen des Grundes aussprechen und dem Gekündigtem schriftlich zustellen.

Betriebsrat einschalten

Kündigt der Arbeitgeber außerordentlich und gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, so hat er drei Tage Zeit, um die Stellungnahme des Betriebsrates einzuholen. Versäumt er das, ist die Kündigung unwirksam.

Sonderregelungen beachten

Der Umgang mit besonderen Personengruppen wie Schwerbehinderten, Betriebsratsmitgliedern oder Schwangeren erfordert besondere Maßnahmen bei einer außerordentlichen Kündigung:

  • Der Arbeitgeber muss die Zustimmung des Integrationsamtes beantragen, um Schwerbehinderten zu kündigen.
  • Der Arbeitgeber muss die Zustimmung des Gesundheitsamtes beantragen, um Schwangeren zu kündigen.
  • Der Arbeitgeber muss einen Antrag beim Arbeitsgericht einreichen, um Betriebsratsmitgliedern zu kündigen.

Hält sich der Kündigende nicht an die oben genannten Bedingungen, so verfällt die außerordentliche Kündigung.

Sie haben eine Kündigung erhalten oder möchten kündigen? Wir helfen Ihnen.

Die außerordentliche Kündigung ist das „letzte Mittel“. Der Kündigende muss möglichst vorher versuchen die „andere Seite“ zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen anzuhalten. > Abmahnung

Fristen im Überblick

Zu wahrende Fristen bei außerordentlicher Kündigung sind folgende:

Was ist zu tun?Frist
Frist bis zum Ausspruch nach Erkennen des Grundes.2 Wochen
Arbeitgeber muss Stellungnahme des Betriebsrates einholen.3 Tage
Arbeitgeber muss Zustimmung des Integrationsamtes beantragen um Schwerbehinderten zu kündigen.2 Wochen
Arbeitgeber muss Zustimmung des Gesundheitsamtes beantragen um Schwangeren zu kündigen.2 Wochen
Arbeitgeber muss einen Antrag beim Arbeitsgericht einreichen um Betriebsratsmitgliedern zu kündigen.2 Wochen
Offene Ansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis (Ausschlussfristen)je nach Vereinbarung

Erfahren Sie mehr unter > Kündigungsfristen.

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