Arbeitsrecht – horak Rechtsanwälte, Hannover

Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, kollektives Arbeitsvertrag, Mitbestimmung, Betriebsrat, Betriebsvereinbarung, Abmahnung, Kündigung, Zeugnis, Arbeitsentgelt, Urlaubsanspruch, Homeoffice, Kündigungsgrund, Kündigungsfrist, Aufhebungsvertrag, geringfügige Beschäftigung, Ausbildungsvertrag

Profil

Was uns ausmacht

Unserer Anwälte üben ihren Traumberuf aus. So lässt sich perfekte Beratung bei höchstem Qualitätsanspruch mit Ihrer persönlichen Betreuung in unserem Hause verbinden.

Unser Profil

Unser Profil wird durch unsere Anwälte geprägt. Wir sind Dienstleister. Fachliche Kompetenz, fundierte Ausbildung, kontinuierliche Weiterbildung und Erfahrung bilden unsere Grundlage. Spezialisierung, verzweigte Branchen- und Fachkenntnisse sowie Kreativität sind individuell ausgeprägte Züge unserer Anwälte von der Beratung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Frühzeitige Rechtsberatung ermöglicht Ihnen rechtlich abgesicherte Aktivitäten. Im Streitfall stehen wir auch alternativen Lösungswegen, z.B. durch Mediation, offen gegenüber.

Rechnen Sie mit uns

Kooperation

Mit wem wir arbeiten
Bundesweite und grenzüberschreitende Aktivitäten gehören heute zum Alltag. Unsere Mandanten sind häufig international tätig. horak Rechtsanwälte berät auf höchstem Niveau auch in grenzüberschreitenden Transaktionen. Zudem verfügen wir über fachspezifische Kooperationsnetzwerke im gewerblichen Rechtsschutz mit Kanzleien weltweit, insbesondere in den USA, Kanada, Südamerika, Asien (einschliesslich China und Japan) sowie Australien .

Ausstattung

Womit wir arbeiten
Wir können auf die für unsere Rechtspraxis wesentlichen nationalen und internationalen Datenbanken zugreifen, verfügen über ein umfangreiches, aktuelles Bibliothekswesen, das weit über das übliche Maß hinausragt und pflegen unsere technische und sachliche Ausstattung stetig. An unsere Büroausstattung stellen wir ebenso die höchste inhaltliche Ansprüche, um Ihnen eine anwaltliche Leistung zur Seite zu stellen, die Ihren Erwartungen gerecht werden kann.

Vertretung

Wohin wir Sie begleiten

Die Rechtsanwälte sind bei allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten, dem Bundesarbeitsgericht, Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie allen Verwaltungs-, Oberverwaltungs- und Bundesverwaltungsgerichten vertretungsberechtigt. Dabei treten wir in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten auch vor europäischen Institutionen, dem europäischen Gericht erster Instanz, dem europäischen Gerichtshof und dem europäischen Gericht für Menschenrechte.

Erster Schritt, erste Beratung.

Fangen Sie an mit dem ersten Schritt. Der erste Schritt ermöglicht Ihnen Ihr Ziel zu erreichen. Wir bieten Ihnen dafür unsere Partnerschaft.

Unser Ziel

Wir ergänzen uns gegenseitig und wir haben ein Ziel: Ihren Erfolg. Sie haben Pläne oder Ideen und wünschen sich einen zuverlässigen Partner für die Umsetzung? Schildern Sie uns Ihre Fragestellung, und wir bieten Ihnen Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Selbstverständlich ist Ihr Ansprechpartner für Sie auch tatsächlich „ansprechbar“ – das Kommunikationsmittel können Sie wählen. Ihr Anwalt ist für Sie da und begleitet alle nötigen Schritte auf dem Weg zu Ihrem Erfolg. Ihr Ziel ist unser Ziel.

Natürlich arbeitet für unsere Ansprüche eine exzellente personelle und moderne technische Kanzleistruktur.

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