Ferienjob machen
Der Ferienjob zählt zu den kurzfristigen Beschäftigungsmodellen. Der Arbeitnehmer ist über den Arbeitgeber unfallversichert. Solange der Job unter 7644 Euro liegt, fallen keine Sozialversicherungsabgaben an.
Folgende Modelle gehören zu den kurzfristigen Beschäftigungsmodellen:
- Ferienjobs
- Saisontätigkeiten
- Krankheitsvertretung
Für Schüler gibt es Grenzen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen: der Gesetzgeber hat Rahmenbedingungen für einen Ferienjob geschaffen.
Beschäftigungsdauer
Bei einer Fünf-Tage-Woche darf die kurzfristige Beschäftigung maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage dauern. Übersteigt der Job diese Grenze, so ist es kein Ferienjob mehr. Analog dazu verlängert sich der Zeitraum bei einer Vier-Tage-Woche.
Wenn ein Ferienjobber im Anschluss eine Berufsausbildung beginnt, kann der Ferienjob versicherungspflichtig werden.
Rechtsanwalt Andreas Friedlein
Altersgrenzen
Weitere Bedingungen des Ferienjobs sind abhängig vom Alter der Beschäftigten. Der Gesetzgeber hat Grenzen gesetzt:
13 und 14-jährige Schüler dürfen maximal zwei Stunden am Tag arbeiten. Sie müssen vor dem Antritt ihres Jobs die Erlaubnis der Eltern vorlegen. Die Arbeit darf nur leicht sein wie beispielsweise Verteilung von Werbematerial oder Babysitten.
Für 15- bis 18-jährige Schüler ist die Anzahl der Arbeitstage im Jahr auf 20 Tage begrenzt bei einer Fünf-Tage-Woche. Das sind vier Wochen pro Jahr.
Sind Schüler volljährig, so dürfen sie bis zu 50 Arbeitstage im Jahr arbeiten.
Arbeitszeit
Es gibt kein Limit für die Dauer der Ferienarbeit, wenn die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist. Maximale Arbeitszeit pro Woche ist 40 Stunden und pro Tag höchstens 8 Stunden.
Schüler dürfen nachts nicht arbeiten. Der Gesetzgeber untersagt Nachtarbeit von 20.00 bis 06.00 Uhr. In bestimmten Branchen gibt es Ausnahmen, Krankenhäuser, Bäckereien, Gastgewerbe oder die Landwirtschaft darf Schüler unter bestimmt Bedingungen zu diesen Zeiten beschäftigen.
Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist untersagt. Einige Branchen bilden Ausnahmen. > mehr zur Arbeitszeit