Arbeitsrecht – horak Rechtsanwälte, Hannover

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Nebenjob

Im Nebenjob arbeiten

Ein Nebenjob ist eine Nebentätigkeit. Dazu zählt jede Beschäftigung gegen Entgelt, die ein Arbeitnehmer neben einer hauptberuflichen Beschäftigung ausgeübt. Das Entgelt des Nebenjobs heißt Nebenverdienst, Zuverdienst oder Zubrot. Unentgeltliche Tätigkeiten können unter bestimmten Bedingungen ebenso eine Nebentätigkeit sein.

Aufgrund der allgemeinen Handlungsfreiheit sowie des Grundrechts auf Berufsfreiheit, haben Arbeitnehmer das Recht auf Ausübung einer Nebentätigkeit.

Zu beachten

Übt ein Arbeitnehmer einen Nebenjob aus, so sollte er dem Arbeitgeber des Hauptjobs darüber informieren. Möglicherweise ist der Nebenjob anzeigepflichtig oder genehmigungspflichtig.

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Nebenjob und Hauptjob dürfen zusammen die Höchstarbeitszeit nicht überschreiten. > Arbeitszeit.
  • Der Nebenjob darf die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers nicht übermäßig beeinträchtigt.
  • Zwischen Haupt- und Nebentätigkeit sollte keine Kollision der Interessen- oder Pflichten entstehen.

Im Hauptarbeitsvertrag kann der Arbeitgeber festlegen, dass ihm jede Nebentätigkeit unaufgefordert und vor Aufnahme anzuzeigen ist.

Eine Ehrenamtliche Tätigkeit gilt als Nebenjob. Hier gibt es allerdings Ausnahmen bei der Arbeitszeit sowie bei der Anzeigepflicht.

Der Arbeitgeber darf nur Nebentätigkeiten verbieten, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat.

Rechtsanwältin Julia Ziegeler

Nebenjobs sind oftmals Geringfügige Beschäftigungen.

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