Arbeitsrecht – horak Rechtsanwälte, Hannover

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Normenpyramide

Pyramide mit Rechtsnormen zur Orientierung

Auf das deutsche Arbeitsrecht wirken verschiedene Rechtsquellen ein. Ist ein Sachverhalt in mehrere Normen geregelt, so ermöglicht die Normenpyramide eine gute Sortierung der unterschiedlichen Rechtsquellen.

Rechtsquellen

Folgende Rechtsquellen beeinflussen das deutsche Arbeitsrecht:

Europarecht

Primärrecht

Das EU-Recht besteht aus „Primärrecht“ und „Sekundärrecht“. Verträge bilden das Primärrecht und sind die Basis der EU. Die EU kann so aktiv werden.

Sekundärrecht

Zum „Sekundärrecht“ gehören Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen und Beschlüsse auf EU-Ebene. Sie leiten sich von den festgelegten Grundsätzen und Ziele dieser Verträge ab.

Grundgesetz

Das Grundgesetz regelt einerseits die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger und andererseits wie der Staat organisiert ist.

Bundesgesetze

Rechtsnormen, die auf Bundesebene verabschiedet oder erlassen wurden heißen Bundesgesetz.

Zu den wichtigsten Arbeitsgesetzen gehören:

  • Mindestlohngesetz (MiLoG)
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
  • Entgeldfortzahlungsgesetz (EntgFG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Rechtsverordnungen

Regierungs- oder Verwaltungsorgan erlassen Rechtsverordnung. Einer Rechtsverordnung ist eine Rechtsnorm.

Eine Wahlordnung ist beispielsweise eine Rechtsverordnung und wird bei Betriebsratswahlen genutzt.

Tarifvertrag

Den Tarifvertrag schließen beispielsweise eine Vereinigung von Arbeitgebern (Arbeitgeberverband) und eine Gewerkschaft miteinander ab.

Betriebsvereinbarung

Wenn Arbeitgeber und der entsprechende Betriebsrat einen Vertrag schließen, dann heißt dieser Betriebsvereinbarung. In einer Betriebsvereinbarung sind Rechte und Pflichten formuliert sowie bindende Normen für alle Arbeitnehmer eines Betriebes.

Arbeitsvertrag

Die Basis einer Beschäftigung ist der Arbeitsvertrag. Damit ist der Arbeitnehmer verpflichtet dem Arbeitgeber eine Arbeitsleistung zu erbringen. Da der Arbeitsvertrag nur sehr allgemein gehalten werden kann, hat der Arbeitgeber ein Weisungs-, Direktions-, oder auch Leitungsrecht. Damit ist eine reale Bestimmung möglich.

Rangfolgeprinzip

Ist ein Sachverhalt in zwei oder mehreren Normen geregelt, ist zu klären welche Norm anwendbar ist. Generell gilt immer die höherrangige Norm.

Weil das Gesetz im Vergleich zum Arbeitsvertrag höherrangig ist, kann eine Regelung im Arbeitsvertrag nicht gegen ein zwingendes Gesetz verstoßen, wenn das Rangfolgeprinzip greift.

Beispielsweise ist eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag unwirksam, die eine Arbeitszeit vorschreibt, die über der gesetzlich zugelassenen Grenze im Arbeitszeitgesetz liegt.

Günstigkeitsprinzip

Möchte der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer besserstellen, als es das Gesetz definiert, dann greift das Günstigkeitsprinzip. Das Günstigkeitsprinzip gibt dem individuellen Interesse des einzelnen Arbeitnehmers, nach objektiven Kriterien, Vorrang. Die Norm, die für den Arbeitnehmer besser ist, greift.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich beispielsweise auf einen Mindesturlaub von 30 Werktagen einigen obwohl im Bundesurlaubsgesetz ein Mindesturlaub von 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche geregelt ist.

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