Arbeitsrecht – horak Rechtsanwälte, Hannover

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Arbeitsunfall ist versichert im Homeoffice

Stürzt ein Arbeitnehmer zu Hause bei der Arbeit im Homeoffice, so war bisher unklar, ob der Fall ein Arbeitsunfall ist. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel gab nun sein Urteil dazu ab. Wenn Arbeitende im Homeoffice etwas machen, das im Zusammenhang mit der Arbeit steht, sind sie grundsätzlich gesetzlich unfallversichert.

Mit der Corona-Pandemie kam der Homeoffice-Boom. Plötzlich arbeiten die Angestellten nicht mehr im Büro, sondern von zu Hause aus. Die Arbeitswelt verändert sich.

Die Corona-Pandemie zwingt die Gesetzgeber den rechtlichen Rahmen zum Homeoffice anzupassen.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Arbeitsunfall

Ein konkreter Fall gab dem Gerichten Anlass sich mit dem Thema auseinander zu setzen. Ein Mann ging auf direktem Wege von seinem Bett ins Homeoffice und rutschte auf der Treppe aus.

Der Mann wollte vom Bett ohne Umwege in sein Büro gehen. Um in sein Büro zu gelangen musste er eine Etage tiefer gehen. Auf der Wendeltreppe rutsche er aus. Bei dem Unfall brach er sich schließlich einen Brustwirbel.

Er beklagte anschließend die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik. Da er zu Hause auf dem Weg ins Homeoffice auf der Treppe stürzte, beantragte er den Sturz als Arbeitsunfall anzuerkennen. Die Genossenschaft wollte jedoch nicht zahlen und lehnte ab. Der Fall landete daraufhin vor Gericht und ging durch mehrere Instanzen.

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel urteilte nun. (Urt. v. 08.12.2021, Az. B 2 U 4/21 R)

Erste Instanz

In der ersten Instanz gab dem Kläger zunächst das Sozialgericht (SG) Aachen Recht und erkannte den Weg vom Bett ins Homeoffice als versicherten Betriebsweg an und somit als Arbeitsunfall.

Zweite Instanz

Das Landessozialgericht (LSG) Essen dagegen entschied in der zweiten Instanz vollkommen anders und wies die Klage zurück. Das LSG stufte den Vorfall als unversicherte Vorbereitungshandlung ein, die der eigentlichen Tätigkeit nur vorausgehe.

Dritte Instanz

In der dritten Instanz landete der Fall schließlich beim Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Das Gericht gab dem Kläger wieder Recht. Wenn ein Arbeitnehmer auf dem Weg vom Bett direkt ins häusliche Büro geht, so ist das im Interesse des Arbeitgebers. Daher ist ein Unfall auf diesem Weg als Arbeitsunfall einzuordnen.

Unfallversicherung bei Arbeitsunfall

Auf dem Weg zur Arbeit stehen Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt auch für Arbeitnehmer im Homeoffice auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme in den eigenen vier Wänden. Das Gericht erläuterte die Entscheidung damit, dass die Handlungstendenz hin zur beruflichen Tätigkeit entscheidend sei.

Der Arbeitnehmer ist nur auf der Treppe gegangen, um seine Arbeit erstmalig aufzunehmen. Die Handlung ist darum im Interesse des Arbeitgebers als Betriebsweg versichert.

Somit ist sicher, dass wenn Arbeitende im Homeoffice etwas machen, das im Zusammenhang mit der Arbeit steht, sie grundsätzlich gesetzlich unfallversichert sind.

Arbeitsunfall ist versichert im Homeoffice

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