Arbeitsrecht – horak Rechtsanwälte, Hannover

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Jugendarbeitsschutz

Jugendliche unter 18

Laut Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht mehr als acht Stunden täglich (max. 40 Stunden wöchentlich) arbeiten. Für den Unterricht in der Berufsschule muss der Arbeitgeber den Jugendlichen von der Arbeit befreien. Die Pausen: ab 4,5 Stunden = 30 Minuten Pause; ab 6 Stunden = 60 Minuten Pause

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