Arbeitsrecht – horak Rechtsanwälte, Hannover

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Werkstudent

Arbeiten als Werkstudent

Wer als Werkstudent arbeiten möchte, muss an einer Hochschule oder Universität eingeschrieben sein. Die letzte Leistung muss noch ausstehen.

Arbeitszeit

Der Gesetzgeber hat die Wochenarbeitszeit für Werkstudenten begrenzt. In der Vorlesungszeit dürfen Studenten maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten. In den Semesterferien ist die Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden begrenzt.

Finanzielles

Es besteht ein Anspruch auf Mindestlohn. Abhängig von Branche des Betriebes und dem Studienfortschritt des Studenten schwankt das Gehalt allerdings.

Das Beschäftigungsverhältnis wird erst ab einem Gehalt von 950 Euro pro Monat steuerpflichtig. Studenten müssen sich grundsätzlich selbst kranken- oder pflegeversichern. Das heißt sie sind nicht über den Arbeitgeber kranken- oder pflegeversichert. Ist der Student mitversichert bei einer Familienversicherung, so liegt die Grenze für den Mindestverdienst bei 450 Euro im Monat. Sobald er die Grenze übersteigt, muss er sich selbst versichern.

Studenten, die Bafög beziehen, sollten ebenso auf die Grenze des monatlichen Gehalts achten. Ab 450 Euro im Monat, kann das Bafög-Amt die Leistungen kürzen.

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