Arbeitsrecht – horak Rechtsanwälte, Hannover

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Kündigung & Aufhebung

Kündigung oder Aufhebung – Arbeitsverhältnis beenden

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können den Arbeitsvertrag kündigen. Ziel einer Kündigung ist, das Arbeitsverhältnis vor Ende des Arbeitsvertrages zu beenden.

Formen der Kündigung

Grundsätzlich teilen sich Kündigungen in zwei Arten auf:

Schutz vor Kündigung

Für eine Kündigung hat der Gesetzgeber strenge Regeln vorgesehen. Diese sollen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber schützen. Die Regelungen des Kündigungsschutzes geben dem Arbeitsverhältnis somit die erforderliche Stabilität und Sicherheit. Erst wenn alle Bedingungen für eine Kündigung eingehalten wurden, ist die Kündigung wirksam. > Kündigungsschutz

Kündigungsfristen

Zu diesem Sicherheitskonzept des Kündigungsschutzes gehören die Kündigungsfristen > mehr

Abfindung aushandeln oder klagen

Es kommt vor, dass Kündigungen nicht rechtsgültig sind, dann kann ein Anspruch auf Abfindung entstehen. > Abfindung

Sowohl die Kündigung selbst, als auch die Bedigungen, die zur Kündigung führten, können fehlerhaft und somit nicht rechtskräftig sein. Darum sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer eine Kündigung gründlich prüfen.

Aufhebung und Freistellung

Möchte der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer früher, als es die Kündigungsfrist vorsieht, aus dem Arbeitsvertrag aussteigen, so gibt es dafür folgende rechtliche Möglichkeiten:

Versetzung und Änderungskündigung

Eine weitere Form des Vorgehens kann die Änderungskündigung sein. > mehr

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