Arbeit & Recht
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Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht
FAQ - Arbeitsrecht
- Die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist entfällt.
- Der Arbeitnehmer muss auf Sozialversicherungsleistungen verzichten. Zum Beispiel zahlt das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld erst nach einer Sperrzeit von drei Monaten, wenn der Arbeitnehmer nach der Aufhebung arbeitslos ist. Er sollte also darauf achten, dass die verlorengegangenen Sozialversicherungsleistungen im Aufhebungsvertrag so gut wie möglich ausgeglichen werden.
- Der Arbeitnehmer kann eine hohe Abfindung aushandeln.
- Bei älteren Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber möglicherweise das vom Arbeitnehmer zu beziehende Arbeitslosengeld erstatten. Der Arbeitgeber kann sich durch den Aufhebungsvertrag von dieser Pflicht befreien.
Der Anspruch auf ein Zeugnis beginnt mit der Kündigungsfrist. Rechtlich entsteht der Anspruch auf ein Zeugnis eigentlich mit dem offiziellen Ende des Arbeitsverhältnisses, also am letzten Arbeitstag. Üblicherweise kann der Arbeitnehmer sein Zeugnis aber schon vorher mit seiner ordentlichen Kündigung beantragen. So kann er sich beispielsweise mit dem Zeugnis schon auf einen neuen Arbeitsplatz bewerben, denn dem Arbeitnehmer soll die Bewerbung bei anderen Arbeitgebern erleichtert werden.
Ein Zeugnis muss zwar wahrheitsgetreu und vollständig sein, es darf jedoch dem Arbeitgeber nicht sein Vorwärtskommen behindern. Um diesen – manchmal gegensätzlichen – Anforderungen an ein Zeugnis gerecht zu werden, muss der Arbeitgeber in der „Zeugnissprache“ schreiben. > mehr zur Zeugnissprache
Ein mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag ist rechtswirksam. Antworten wie „einverstanden“, „ja“, „akzeptiert“ können als mündliche Zusagen zu einem Angebot gelten. Allgemein sind schriftliche Verträge jedoch üblich.
Bitte beachten Sie: Eine Befristung des Arbeitsvertrages ist nur in schriftlicher Form rechtswirksam.
Gründe für eine Kündigung unterteilt der Gesetzgeber in drei Kategorien:
- verhaltensbedingt,
- personenbedingt und
- betriebsbedingt.
Im Folgenden nennen wir Ihnen einige Beispiele:
Raucht und trinkt ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz, obwohl dies verboten ist, so liegt eine Fehlverhalten vor und es kann zur verhaltensbedingten Kündigung kommen.
Fehlt beispielsweise eine Arbeitserlaubnis, so liegt der Grund in der Person des Arbeitnehmers. Dann erteilt der Arbeitgeber eine personenbedingte Kündigung.
Eine betriebsbedingte Kündigung hat ihren Ursprung in Veränderungen im Betrieb, wenn beispielsweise Auftragsmangel herrscht und Personen entlassen werden müssen.
Der Unterschied zwischen den drei Formen des Arbeitens ist, dass der Arbeitnehmer bei der Heim- und Telearbeit regelmäßig woanders oder zu Hause arbeitet. Im Gegensatz dazu bedeutet Homeoffice, dass der Arbeitnehmer gelegentlich zu Hause arbeitet.
Heim- und Telearbeit unterliegt strengeren Gesetzen, als das Homeoffice. Bei der Heimarbeit steht der Arbeitsschutz im Vordergrund. Bei einem Telearbeitsplatz ist der Computerarbeitsplatz regelementiert.
Telearbeit, Heimarbeit und Homeoffice haben jedoch eines gemeinsam: der Arbeitnehmer arbeitet nicht durchgehend im Gebäude des Arbeitgebers, sondern woanders, beispielsweise zu Hause.
Ein Monat ist länger als vier Wochen (4 x 7 Tage = 28 Tage). Das ist beispielsweise entscheidend bei einer Kündigung und den entsprechenden Fristen. Der Kündigende kann bei einer 4-Wochen-Frist noch am Anfang des Monats zum Ende des Monats kündigen. Beträgt die Kündigungsfrist jedoch einen Monat, so sollte er bereits im Vormonat kündigen.
Beispiel bei einer 4-Wochen-Kündigungsfrist
- im 30tägiger Monat = spätestens am 2. kündigen.
- im 31tägiger Monat = spätestens am 3. kündigen.
Werktage sind alle Tage, die nicht Sonn- oder Feiertage sind. Arbeitstage sind die Tage, an denen gearbeitet wir.
- Werktage = 6 Tage pro Woche
- Arbeitstage = 5 Tage pro Woche
(bei einer 5-Tage-Woche, also Montag-Freitag)
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