Arbeitsrecht – horak Rechtsanwälte, Hannover

Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, kollektives Arbeitsvertrag, Mitbestimmung, Betriebsrat, Betriebsvereinbarung, Abmahnung, Kündigung, Zeugnis, Arbeitsentgelt, Urlaubsanspruch, Homeoffice, Kündigungsgrund, Kündigungsfrist, Aufhebungsvertrag, geringfügige Beschäftigung, Ausbildungsvertrag

Arbeit & Recht

Wir helfen nicht nur Arbeitnehmern, sondern auch Arbeitgebern und Betriebsräten.

Kanzlei mit Arbeitsrecht

Der Beste Ort für Ihr Recht

In unserer Kanzlei engagieren wir uns bestens für Ihr gutes Recht. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr angestrebtes Ziel erreichen.

Als spezialisierte Anwaltskanzlei bieten wir rund um das Arbeitrecht eine strategische arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung.

Unsere Pakete

Wählen Sie das beste Paket für sich.

Bester Start für eine erste Beurteilung der Sach- und Rechtslage.

Ideal, wenn Sie lediglich eine konkrete Frage zu einem rechtlichen Problem haben und zunächst weder eine Rechtsvertretung Dritten gegenüber noch ein ausführliches Rechtsgutachten benötigen.

Perfekter Einstieg, um anwaltliche Hilfe umfassend zu einer Angelegenheit in Anspruch zu nehmen.

Ideal, um beispielsweise einen Vertrag erstellen oder prüfen zu lassen und um sich daraus ergebende Rechtsfolgen abschätzen zu lassen.

Kalender

Perfekt, wenn Sie Ihre rechtlichen Angelegenheiten insgesamt oder teilweise bis auf weiteres von uns betreut wissen wollen?

Holen Sie sich Zugang zur unbegrenzten Beratung.

Erster Schritt, erste Beratung.

Fangen Sie an mit dem ersten Schritt. Der erste Schritt ermöglicht Ihnen Ihr Ziel zu erreichen. Wir bieten Ihnen dafür unsere Partnerschaft.

Unsere Angebote

Angebote speziell entworfen für spezielle Mandanten.

Online

Beratung per E-Mail

Die beste Wahl, wenn Sie keine Zeit verlieren wollen und sich eine ortsunabhänige Beratung wünschen.

Stundensatz

Flexible Kalkulation

Ideal für individuelle Projekte bei denen die Abrechnung unserer Leistungen nach Aufwand erfolgen soll.

Maßarbeit

Individuelle Betreuung

Perfekt für außergewöhnliche Angelegenheiten, die ein passgenaues Angebot erfordern. Erhalten Sie ein themenbezogenes Angebot.

Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht

FAQ - Arbeitsrecht

  • Die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist entfällt.
  • Der Arbeitnehmer muss auf Sozialversicherungsleistungen verzichten. Zum Beispiel zahlt das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld erst nach einer Sperrzeit von drei Monaten, wenn der Arbeitnehmer nach der Aufhebung arbeitslos ist. Er sollte also darauf achten, dass die verlorengegangenen Sozialversicherungsleistungen im Aufhebungsvertrag so gut wie möglich ausgeglichen werden.
  • Der Arbeitnehmer kann eine hohe Abfindung aushandeln.
  • Bei älteren Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber möglicherweise das vom Arbeitnehmer zu beziehende Arbeitslosengeld erstatten. Der Arbeitgeber kann sich durch den Aufhebungsvertrag von dieser Pflicht befreien.

Der Anspruch auf ein Zeugnis beginnt mit der Kündigungsfrist. Rechtlich entsteht der Anspruch auf ein Zeugnis eigentlich mit dem offiziellen Ende des Arbeitsverhältnisses, also am letzten Arbeitstag. Üblicherweise kann der Arbeitnehmer sein Zeugnis aber schon vorher mit seiner ordentlichen Kündigung beantragen. So kann er sich beispielsweise mit dem Zeugnis schon auf einen neuen Arbeitsplatz bewerben, denn dem Arbeitnehmer soll die Bewerbung bei anderen Arbeitgebern erleichtert werden.

Ein Zeugnis muss zwar wahrheitsgetreu und vollständig sein, es darf jedoch dem Arbeitgeber nicht sein Vorwärtskommen behindern. Um diesen – manchmal gegensätzlichen – Anforderungen an ein Zeugnis gerecht zu werden, muss der Arbeitgeber in der „Zeugnissprache“ schreiben. > mehr zur Zeugnissprache

Ein mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag ist rechtswirksam. Antworten wie „einverstanden“, „ja“, „akzeptiert“ können als mündliche Zusagen zu einem Angebot gelten. Allgemein sind schriftliche Verträge jedoch üblich.

Bitte beachten Sie: Eine Befristung des Arbeitsvertrages ist nur in schriftlicher Form rechtswirksam.

Gründe für eine Kündigung unterteilt der Gesetzgeber in drei Kategorien:

  1. verhaltensbedingt,
  2. personenbedingt und
  3. betriebsbedingt.

Im Folgenden nennen wir Ihnen einige Beispiele:

Raucht und trinkt ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz, obwohl dies verboten ist, so liegt eine Fehlverhalten vor und es kann zur verhaltensbedingten Kündigung kommen.

Fehlt beispielsweise eine Arbeitserlaubnis, so liegt der Grund in der Person des Arbeitnehmers. Dann erteilt der Arbeitgeber eine personenbedingte Kündigung.

Eine betriebsbedingte Kündigung hat ihren Ursprung in Veränderungen im Betrieb, wenn beispielsweise Auftragsmangel herrscht und Personen entlassen werden müssen.

Der Unterschied zwischen den drei Formen des Arbeitens ist, dass der Arbeitnehmer bei der Heim- und Telearbeit regelmäßig woanders oder zu Hause arbeitet. Im Gegensatz dazu bedeutet Homeoffice, dass der Arbeitnehmer gelegentlich zu Hause arbeitet. 

Heim- und Telearbeit unterliegt strengeren Gesetzen, als das Homeoffice. Bei der Heimarbeit steht der Arbeitsschutz im Vordergrund. Bei einem Telearbeitsplatz ist der Computerarbeitsplatz regelementiert.

Telearbeit, Heimarbeit und Homeoffice haben jedoch eines gemeinsam: der Arbeitnehmer arbeitet nicht durchgehend im Gebäude des Arbeitgebers, sondern woanders, beispielsweise zu Hause.

Ein Monat ist länger als vier Wochen (4 x 7 Tage = 28 Tage). Das ist beispielsweise entscheidend bei einer Kündigung und den entsprechenden Fristen. Der Kündigende kann bei einer 4-Wochen-Frist noch am Anfang des Monats zum Ende des Monats kündigen. Beträgt die Kündigungsfrist jedoch einen Monat, so sollte er bereits im Vormonat kündigen.

Beispiel bei einer 4-Wochen-Kündigungsfrist

  • im 30tägiger Monat = spätestens am 2. kündigen.
  • im 31tägiger Monat = spätestens am 3. kündigen.

Werktage sind alle Tage, die nicht Sonn- oder Feiertage sind. Arbeitstage sind die Tage, an denen gearbeitet wir.

  • Werktage = 6 Tage pro Woche
  • Arbeitstage = 5 Tage pro Woche
    (bei einer 5-Tage-Woche, also Montag-Freitag)

Rasches Handeln.

Sie haben ein dringendes Anliegen? Hinterlassen Sie uns Ihre Telefonnummer und wir rufen so schnell es geht zurück.

Unsere Leistungen

Wir beraten und vertreten Sie.

Arbeitsverträge

Abschluss und Gestaltung von Arbeitsverträgen

Arbeitszeit

Beratung im Arbeitszeitrecht sowie Teilzeitarbeitsrecht

Kündigung & Aufhebung

Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Kündigung, Aufhebungsvertrag

Altersvorsorge

Betriebliche Altersversorgung, Pensionsvereinbarungen, Zeitwertkonten

Betriebsübergang

Beratung zum Betriebsübergang sowie Teilbetriebsübergang

Geschäftsführer

Dienstrecht für Geschäftsführer und Vorstände

Vergütungsmodelle

Gestaltung und Einführung neuer, flexibler Vergütungsmodelle

Abmahnungen

Beratung bei Abmahnung sowie Vertretung im Abmahnungsprozess

Konflikte

Konflikte mit und zwischen Mitarbeitern (Abmahnung, Mobbing)

Personalabbau

Umstrukturierung und Personalabbau, Massenentlassung

Urlaub

Beratung zum Urlaubsrecht

Zeitarbeit

Beratung in allen Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung

Datenschutz

Beratung zum Datenschutz im Arbeitsverhältnis

Freie Mitarbeiter

Abgrenzung freier Mitarbeiter zu Arbeitnehmern sowie Vermeidung von Scheinselbständigkeit

Arbeitszeugnis

Zeugnisgestaltung, Zeugnisberichtigung

Versetzung

Versetzung, Direktionsrecht, Änderungskündigung

Compliance

Beratung zum Compliance Management

Diensterfindungen

Beratung und Vertretung in allen Fragen zum Arbeitnehmererfinderrecht

Personengruppen

Umgang mit besonderen Personengruppen wie Schwerbehinderte, Gleichgestellte, Schwangere, Mitarbeiter in Elternzeit

Prozesse

Arbeitsgerichtliche Prozesse wegen  Entgelt, Urlaub, Überstunden, Schadensersatz, Zeugnis u.v.m.

Betriebsverfassung

Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht bei betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten

Einigungsstellenverfahren

Einigungsstellenverfahren mit dem Betriebsrat

Kirchliches Arbeitsrecht

Beratung im kirchlichen Arbeitsrecht sowie Vertretung bei kirchengerichtlichen Verfahren

Kündigungsschutz

Vertretung im Kündigungsschutzprozess

Mediation

Mediation sowie Vertretung im Mediationsverfahren

Beratung bei Schichtung sowie Vertretung bei Schlichtungsverfahren

Sozialplan

Beratung zum Sozialplan und Vertretung bei Sozialplanverhandlungen

Integration, Jugend & Soziales

Verfahren vor dem Integrationsamt/Kommunalverband für Jugend- und Soziales

Scheinselbstständigkeit

Verfahren wegen Scheinselbstständigkeit sowie Statusfeststellungsverfahren

Schulungen

Schulungen von Mitarbeiten und Führungskräften sowie Betriebsräten

Hauptsitz & Zweigstellen

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Hannover

Unsere Anwaltskanzlei in der Landeshauptstadt Niedersachsens, in Hannover, befindet sich in der Georgstraße gegenüber der Oper … MEHR

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Berlin

Unsere Anwaltskanzlei in der Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland Berlin, liegt in der Nähe des Flughafens Berlin-Tegel … MEHR

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Bielefeld

Eine unserer Anwaltskanzleien finden Sie in der ostwestfälischen Metropole Bielefeld. Von hier aus sind wir auch gut aus … MEHR

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Bremen

In Norddeutschland sind wir neben Hamburg und Hannover auch in Bremen vertreten mit einem unserer Standorte. Die Anwaltskanzlei liegt … MEHR

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Düsseldorf

Mit unserer Anwaltskanzlei in Düsseldorf, der Landeshauptstadt Nordrhein-Westfalens liegen wir im Kern des zentralen … MEHR

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Frankfurt am Main

Unsere Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main – der bevölkerungsreichsten Stadt Hessens – liegt in unmittelbarer Nähe zum … MEHR

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Hamburg

Mit dem Standort Hamburg liegt eine unserer Anwaltskanzleien in der größten Metropole des norddeutschen Raums. Durch direkte … MEHR

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München

Unsere Anwaltskanzlei in der Landeshauptstadt des Freistaat Bayern, in München, befindet sich in der Nähe des Hauptbahnhof … MEHR

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Stuttgart

Unsere Anwaltskanzlei in der Landeshauptstadt von Baden-Württemberg, in Stuttgart liegt in der Nähe des Hauptbahnhofs und … MEHR

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Wien

Unsere Kanzlei in der Hauptstadt von Österreich, in Wien, befindet sich gut erreichbar in der Nähe des Schlosses Schönbrunn … MEHR

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