Arbeitsrecht – horak Rechtsanwälte, Hannover

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Wie das Arbeitsrecht entstand

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Die Wurzeln des Arbeitsrechts gehen zurück bis ins Altertum. Obwohl die Sklavenarbeit weit verbreitet war, formulierten die Gesetzgeber des römischen Rechts erste arbeitsrechtliche Regelungen im „locatio conductio operarum“ (Dienstvertrag) .  

Im Mittelalter entstand in Europa die erste Lohnarbeit, Regelungen dazu waren im Personenrecht angesiedelt.  

Rechtsanwalt Andreas Friedlein

Zusammen mit der Industriellen Revolution stieg im 18. Jahrhundert die Lohnarbeit an und initiierte den Beginn der Arbeitsrechtsgeschichte. Sozialen Missstände, Privatautonomie sowie die ungleiche Macht der Vertragspartner und schließlich immer wiederkehrende Arbeiterunruhen waren der Antrieb dafür, neue soziale Regelungen zu schaffen.  

Das Arbeitsrecht entwickelte sich 1833 schließlich in England weiter. Mit der wachsenden Industrialisierung entstanden Fabrikgesetze, um die Arbeiter vor der Härte der damaligen Unternehmer zu schützen. Die Fabrikherren erwarteten gewöhnlich eine Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden pro Tag von ihren Arbeitern. Das Parlament schuf mit den ersten individuellen Regelungen neue Grenzen und Verbote für Kinder, Frauen und Männer. Dazu gehörte ein Mindestalter, die Beschränkung der Arbeitszeit oder das Verbot von Nachtarbeit. 

Aus dem sogenannten Fabrikgesetz entstand schließlich 1966 in der Schweiz das Arbeitsgesetz

Wie das Arbeitsrecht entstand

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